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Ein sicherer Umgang mit Schusswaffen ist nicht nur auf der Jagd obligatorisch.
Auch beim jagdlichen Übungs- und Wettkampfkampfschießen steht Sicherheit an erster Stelle.
Die nach Waffengesetz (WaffG) zuständige Erlaubnisbehörde prüft nicht nur die Schießstätte in wiederkehrenden Abständen auf die aktuelle Sicherheit hin, sondern sie wird auch kontrollieren, ob das Schießen nach festgelegten Sicherheitsregeln bzw. Schießordnungen organisiert wird.
Das Waffenrecht überträgt diese Aufgabe nach § 10 AWaffV dem Betreiber einer Schießstätte, der diese in der Regel auf verantwortliche Aufsichtspersonen auf Schießstätten (Standaufsichten) delegieren wird.
Nach § 10 Abs 2 AwaffV wird gefordert, dass Standaufsichten qualifiziert, zertifiziert und registriert sind. § 10 Abs 3 AWaffV fordert zudem, dass die Standaufsichten für das jagdliche Schießen einen gültigen Jagdschein besitzen.
FRANKONIA bietet erstmal in der Frankonia Academy ein Seminar für verantwortliche Aufsichtspersonen auf Schießstätten (Standaufsichten) an.
Unser Dozent Werner J. Wagner ist nicht nur bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schießstände, sondern auch Mitglied im Schießausschuss des BJV.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen.
Mitglied im VuS e.V.
Mitglied des Schießausschusses des BJV