Noch 16 von 20 Plätzen frei
Wir freuen uns Ihnen wieder die Möglichkeit anbieten zu können, an einem staatlich anerkannten Grundlehrgang für das Böllerschießen teilzunehmen zu können.
Der 2täge Kurs findet am 08.04.2025 von 09:00 – 17:30 und 09.04.2025 von 09:00 – 17:30 statt.
Dieser Lehrgang vermittelt das Wissen in Theorie und Praxis für das Schießen von folgenden Böllergeräten
Prüfung am Ende des Lehrgangs durch einen Prüfungsbeamten des Gewerbeaufsichtsamtes. Bei bestandener Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, über die Teilnahme an staatlich anerkannten Lehrgängen nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
Bitte beachten Sie:
Sie benötigen vor Lehrgangsbeginn eine Unbedenklichkeitserklärung (UB) nach § 34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, ohne UB ist eine Teilnahme nicht möglich. Ein polizeiliches Führungszeugnis ersetzt nicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die UB ist bei der jeweiligen zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt, Gewerbeaufsichtsamt) zu beantragen. Bitte beantragen sie Ihre UB rechtzeitig, da die zuständigen Behörden in der Regel eine Beantragungszeit von 4 – 8 Wochen benötigen. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.
Die Gültigkeitsdauer der Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 1 Jahr ab dem Ausstellungsdatum!!!
Die Kursgebühr setzt sich aus fixen Kosten 149,-€ und variablen Kosten (Prüfungsgebühr zusammen).
Die Prüfungsgebühr der Gewerbeaufsichtsämter wird auf die Anzahl der Teilnehmer umgelegt und beträgt zwischen 80,- – 100,- € pro Person.
Die Kursgebühren sind am Lehrgangstag vor Ort bar oder per Karte zu begleichen.
Für die Prüfungsgebühren des Gewerbeaufsichtsamtes erhalten Sie im Nachgang eine Rechnung.
Mindestteilnehmerzahl 10 Personen
Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behält sich der Ausrichter die Absage des Seminars vor.
Falls Sie Fragen haben dürfen Sie uns jederzeit unter info@frankonia-academy.de