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Wir freuen uns Ihnen wieder die Möglichkeit anbieten zu können, an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen teilzunehmen.
Der 2täge Kurs findet am 14.12. von 09:00 – 17:00 und 16.12.2024 von 08:00 – 16:00 statt.
Dieser Lehrgang vermittelt das Wissen in Theorie und Praxis für Wiederlader, in den Themen Rechtsvorschriften (Grundgesetz, Sprengstoffgesetz, Gesetz über Beförderung gefährlicher Güter, Waffengesetz, Strafgesetzbuch, Ordnungswidrigkeit), Ladekomponenten (Treibladepulver, Zündhütchen, Hülsen, Geschosse), Geräte und Werkzeuge (Hülsenbearbeitung, Laborieren, Herstellen von Geschossen, Zubehör), Ladeverfahren (Räumliche Anforderungen, Vorarbeiten, Bearbeiten der Hülsen, Laborieren), Innenbalistik (Schußentwicklung und Gasdruck, beeinflussende Faktoren), Unfallvorschriften.
Prüfung am Ende des Lehrgangs durch einen Prüfungsbeamten des Gewerbeaufsichtsamtes. Bei bestandener Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, über die Teilnahme an staatlich anerkannten Lehrgängen nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
Bitte beachten Sie:
Sie benötigen vor Lehrgangsbeginn eine Unbedenklichkeitserklärung (UB) nach § 34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, ohne UB ist eine Teilnahme nicht möglich. Ein polizeiliches Führungszeugnis ersetzt nicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die UB ist bei der jeweiligen zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt, Gewerbaufsichtsamt) zu beantragen. Bitte beantragen sie Ihre UB rechtzeitig, da die zuständigen Behörden in der Regel eine Beantragungszeit von 4 – 8 Wochen benötigen.
Die Gültigkeitsdauer der Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 1 Jahr ab dem Ausstellungsdatum!!!
Die Kursgebühr setzt sich aus fixen Kosten 149,-€ und variablen Kosten (Prüfungsgebühr zusammen). Die Prüfungsgebühr der Gewerbeaufsichtsämter wird auf die Anzahl der Teilnehmer umgelegt und beträgt zwischen 80,- – 100,- € pro Person.
Die Kosten sind am Lehrgangstag vor Ort bar oder per Karte zu begleichen.
Mindestteilnehmerzahl 10 Personen
Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behält sich der Ausrichter die Absage des Seminars vor.
Falls Sie Fragen haben dürfen Sie uns jederzeit unter info@frankonia-academy.de